Wohnung verkaufen in Magdeburg, Leipzig und Braunschweig

Ihre Vorteile beim Verkauf mit Sorglosmakler

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Wir kennen den lokalen Immobilienmarkt

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Wir haben möglicherweise schon passende Käufer an der Hand

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Wir nehmen Ihnen sämtliche Aufgaben im Verkaufsprozess ab

Jetzt beraten lassen

Wissen Sie den Wert Ihrer Wohnung?

Mit Sorglosmakler Immobilienmakler erfahren Sie anhand einer grafisch ausgearbeiteten Präsentation den Marktwert und Ihre Immobilenbewertung Ihres Objektes. Wir zeigen Ihnen einen realistischen Verkaufswert auf und planen danach die Verkaufsstrategie, sodass wir erfolgreich und zeitnah Ihre Wohnung verkaufen können.

Zur Immobilienbewertung

Der Weg zum Wohnungsverkauf mit Ihrem Immobilienmakler

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit Ihrem Immobilienmakler in Magdeburg, Braunschweig und Leipzig auf.

Unverbindliche Serviceleistungen

01

Objektaufnahme

1 Tag

02

Marktwertanalyse

ca. 1 Woche

Haupttätigkeitsfeld Ihres Sorglosmaklers

03

Ausarbeitungen

ca. 1 Woche

04

Vertrieb

ca. 2-4 Wochen

05

Besichtigungen

ca. 2 Tage

06

*Optional: Angebotsverfahren

ca. 2 Wochen

07

Auswahl des Käufers

ca. 3 Tage

08

Beantragung Kaufvertrag

ca. 6-8 Wochen

09

Notartermin

1 Tag

Ihr Sorglosmakler hat keine Vollmacht mehr

10

Erfüllung der Bedingungen zur Kaufpreisfälligkeit

ca. 6-8 Wochen

11

Kaufpreisfälligkeit

ca. 2 Wochen

12

Übergabe

1 Tag

13

Eigentumsumschreibung

Immobilienmakler Magdeburg mit Erfahrung und Kompetenz

Unsere glücklichen Kunden

Fabian Heise

„Rund-um-Sorglosmakler“ trifft es noch besser. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Notartermin – Herr Günther war stets erreichbar, beantwortete all unsere Fragen, selbst zu später Stunde. Mit seiner hoch professionellen und kompetenten Art fühlten wir uns sehr gut betreut und beraten. Wir wünschen Herrn Günther und der Sorglosmakler GmbH alles Gute für die Zukunft und empfehlen Sie uneingeschränkt und vollumfänglich weiter!

Lionel Messi

Ich hatte mich für eine Immobilie in Magdeburg interessiert. Die Kommunikation zwischen den Maklern, hier speziell Herr Baumert und Frau Holland, war stets zeitnah, unproblematisch und klar verständlich. Bei den jeweiligen Besichtigungen waren sie super nett, aufgeschlossen, ehrlich und hilfsbereit. Der rundum-Service es war spitze und es war eine sehr angenehme Atmosphäre. Im Nachhinein hatte ich mich dann persönlich gegen den Kauf entschieden, jedoch war ich insgesamt von der Abwicklung des Verkaufs einer Immobilie von den Sorglosmaklern absolut zufrieden und begeistert. Ihnen alles Gute und bis vielleicht irgendwann einmal…

Corinna F.

Wir hatten das Glück, mit Sorglosmakler und Herrn Stockmann zusammenzuarbeiten und von Anfang an hat er sich super engagiert und professionell um unseren Hausverkauf gekümmert. Der Service war wirklich immer hervorragend – und ging weit über unsere Erwartungen hinaus, um sicherzustellen, dass der gesamte Prozess reibungslos verlief. Die Kommunikation war stets prompt und transparent, was uns ein großes Vertrauen gegeben hat. Wir fühlten uns zu jeder Zeit bestens betreut. Wir können die Zusammenarbeit mit Sorglosmakler nur wärmstens empfehlen. Vielen Dank, Herr Stockmann und Kollegen, für einen super exzellenten Job! Wir würden Euch jederzeit wieder wählen.

Die angezeigten Kundenbewertungen stammen von Google. Die Auswahl und Rheinfolge der Bewertungen werden vom Google Algorithmus nach deren Relevanz gewählt.

Alle Kundenbewertungen

Häufig gestellte Fragen zum Wohnungsverkauf

Wie unterscheidet sich der Wohnungsverkauf vom Hausverkauf?

Da eine Eigentumswohnung zugleich Teil eines Wohnhauses ist, erwirbt der Käufer nicht nur die Wohnung selbst, sondern anteilig auch Nutzungsrechte am jeweiligen Wohnkomplex. In der Fachsprache stellt die Wohnung das sogenannte Sondereigentum dar, andere Teile des Gebäudes, an denen beispielsweise auch Eigentümer anderer Wohnungen in dem Wohnkomplex Anteile haben, gelten als Gemeinschaftseigentum.

Das Gemeinschaftseigentum wird von der Hausverwaltung betreut und gemeinschaftlich von den Eigentümern genutzt. Möchte ein Wohnungseigentümer außerhalb seiner Wohnung bauliche Veränderungen vornehmen – beispielsweise die Wohnungstür wechseln, eine tragende Wand durchbrechen oder einen Balkon anbauen – ist er verpflichtet, sein Vorhaben in der Eigentümergemeinschaft zu besprechen.

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Erstgespräch – telefonische Beratung

15 min Anruf

Möchten Sie Ihre Immobilie in unbestimmter Zeit verkaufen oder vermieten lassen? Oder sind Sie an einer unverbindlichen Wertermittlung Ihres Objektes interessiert?

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